Heilversprechen und Wirkaussagen müssen Sie in Ihrer Internetpräsenz unbedingt vermeiden.
Heilversprechen darf man weder als Arzt noch als HeilpraktikerIn abgeben – das ist hinlänglich bekannt. Doch was ist eigentlich ein Heilversprechen? Der Begriff ist insofern irreführend, als er impliziert, dass man nur die völlige Gesundwerdung nicht versprechen darf. Viele Heilpraktiker nehmen den Begriff sehr wörtlich und wähnen sich auf der sicheren Seite, weil sie sagen: „Heilung verspreche ich ja nicht!“ Daher kommt es auch nur selten bis gar nicht vor, dass jemand explizit Heilung verspricht.
Sie dürfen als HeilpraktikerIn auch keine Wirkaussagen machen.
Der Begriff der Wirkaussage ist weiter gefasst als das Heilversprechen. Bei einer Wirkaussage stellen Sie eine Kausalität zwischen einer Behandlung und einer Wirkung her:
„Bei XY wird die Spannung aus den Muskeln, Nerven und Bändern durch Energiezufuhr über die Hände gelöst. Dadurch kommt es zur Entspannung im gesamten Körper.“
Es genügt nicht, wenn Sie schreiben: „Bei XY kann die Spannung aus den Muskeln, Nerven und Bändern durch Energiezufuhr über die Hände gelöst werden. Dadurch kann es zur Entspannung im gesamten Körper kommen.“ Entscheidend ist der Empfängerhorizont, und der Leser versteht trotzdem noch, dass es wahrscheinlich ist, dass die Spannung gelöst wird. Um eine Wirkaussage zu vermeiden, müssen Sie sich vollkommen von der Idee freimachen, eine Wirkung in Aussicht zu stellen und ganz anders herangehen. Sie können beschreiben, was sichtbar passiert: „Ich knete Ihre Muskeln.“ „Ich fächele in 30 cm Abstand über Ihrem Körper und stelle mir dabei vor, dass Sie ein Energiefeld haben, das sich nun harmonisiert.“ „Sie liegen entspannt auf der Massageliege.“ Oder Sie stellen einen Lerneffekt in den Vordergrund: „Sie können lernen, an sich selbst zu beobachten, wann sich Ihre Muskeln entspannen.“
Vorsicht vor dem Werben mit Verunsicherung
Dieser Tatbestand ist schwer zu greifen, daher ist es als juristischer Laie schwer, ihn zu vermeiden, und zwar besonders, wenn man verständlicherweise sehr von seiner Heilmethode überzeugt ist.
Als Verunsicherung wird alles betrachtet, worauf man keinen Einfluss hat oder was man nicht kennt, das aber eine Wirkung im Körper haben soll: In Disharmonie geratene Chakren sollen Krankheiten auslösen, aber der Leser weiß nicht einmal, ob es Chakren überhaupt gibt, geschweige denn, wie sie in Disharmonie geraten. Aber auch Pilze oder falsche Bakterien im Darm können Leser verängstigen: „Ist das schlimm?“
Werben mit Verunsicherung wird von der Rechtsprechung z.B. auch dann als gegeben angesehen, wenn Sie über krankhafte Veränderungen im Körper sprechen, für die Sie eine Lösung anbieten. Beispiel: Sie bieten eine Methode an, mit der Darmprobleme behandelt werden. Sie beschreiben zahlreiche Darmprobleme und stellen danach die Methode vor. Zum Schluss erwähnen Sie, dass die Methode wissenschaftlich nicht anerkannt ist. Mit einer solchen Beschreibung würden Sie sich einer Abmahngefahr aussetzen.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie für die Texte auf Ihrer Website nicht abgemahnt werden können, nehmen Sie zu uns Kontakt auf.