Einer Kosmetikerin werden in ihrem beruflichen Alltag häufig Angebote gemacht, die eine Verbesserung der beruflichen Existenz versprechen. Oftmals ist damit auch eine Vertriebsstruktur für Kosmetika, Nahrungsergänzungen und Hygieneartikel verbunden. Hier gibt es ein buntes Spektrum von Mineralerden bis hin zu natürlichen Haarfärbemitteln. Für Kosmetikstudios in Existenzgründung ergibt sich dabei leider ein sehr unübersichtliches Bild.
Doch wie kann damit Geld verdient werden und die Bekanntheit in der Bevölkerung gesteigert werden? Eine Antwort darauf heißt Franchising.
Franchising bedeutet allgemein gesagt, dass ein Gründer die Idee eines anderen benutzt, um ein neues Geschäft zu eröffnen. Ein Unternehmer, der Franchisegeber, überlässt eine in der Praxis erfolgreich erprobte Geschäftsidee einem anderen Unternehmer oder Existenzgründer, dem Franchisenehmer. Dafür erhält der Franchisegeber Geld vom Franchisenehmer. Als Franchisenehmer kommen im Bereich Kosmetik in Betracht: Ketten von Kosmetik-Studios, Hersteller von Kosmetik, Friseure etc. Jedenfalls sollte der Franchisenehmer vom Fach sein. Denkbar ist aber auch, dass ein fachunkundiger Franchisenehmer durch Schulungen und Ausbildungsangebot des Franchisegebers zum Fachmann gemacht wird. Auch eine Zertifizierung durch den Franchisegeber ist denkbar, sofern die rechtlichen Voraussetzungen auf Seiten des Franchisegebers dafür geschaffen wurden.
Als Gegenleistung für die Gebühren bekommt der Gründer ein umfangreiches Leistungspaket: Angefangen von einer fertigen Produktpalette bzw. Dienstleistungen wie Schulungen und Fortbildungen bis hin zur Nutzung des Markennamens und Marketingleistungen wie Newsletter, Zeitschriften, Inserate. Sogar an Reisen zu Herstellern ätherischer Öle ist zu denken, die über den Franchisenehmer vermittelt werden. Wirtschaftlich betrachtet, spricht einiges für den Erfolg von Franchising:
Die Einführung von neuen Produkten und Dienstleistungen geschieht schneller und flächendeckender. Der Franchisegeber hat die Pläne für neue Geschäfte schon in der Schublade: Produkte sowie Marketingstrategie, Organisationssystem und Kalkulationsschema stehen bereit. Darüber hinaus haben Franchise-Systeme Kostenvorteile gegenüber anderen Vertriebsformen. Der Franchisegeber trägt nicht das finanzielle Risiko an den neu gegründeten Filialen. Verkauft sich das Produkt oder die Dienstleistung erfolgreich, partizipiert er über die umsatzabhängige Gebühr am Erfolg. Der Franchisenehmer hat den Vorteil, selbstständiger Unternehmer zu sein, der sich ganz auf den Vertrieb konzentrieren kann und maßgeblich den Ertrag seines Unternehmens beeinflusst. Er ist der Nutznießer eines Markenimages. Gleichzeitig ist er in der Auswahl seiner Mitarbeiter und in seiner Finanzplanung unabhängig. Dabei muss er nicht erst harte Jahre der Produktentwicklung und Markenbildung finanziell verkraften.
Der Franchisegeber verpflichtet sich in dem Vertrag zum Beispiel, ein einheitliches Erscheinungsbild und gleich bleibende Qualität der Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Wichtiger Bestandteil des Franchise-Vertrags ist auch ein Weisungs- und Kontrollsystem. Damit kein Franchisenehmer durch schlechte Dienstleistungen, die nicht den Vorgaben der Franchise-Zentrale entsprechen, dem gesamten Franchise-Verbund irreparablen Imageschaden zufügt, vereinbaren die Partner eine Kontrolle. Im Interesse aller geben die Kontrolleure etwa Anweisungen zur Beseitigung von Mängeln. Laufende Fortbildungen und Schulungen, sowie Informationen über Neuerungen auf dem Marktsegment sichern die Qualität.
Die Nachfrage zum Beispiel nach Produkten zur gesunden Lebensführung nimmt stetig zu. Menschen gehen heute oftmals ganzheitlich an Krankheiten oder Befindlichkeitsprobleme heran. Da liegt es nahe, auch Kosmetik- und Wellnessdienstleistungen an denselben Maßstäben zu messen und zu wählen.
Denkbar ist nun, eine Ladenkette im Franchise-System zu eröffnen mit ähnlicher Geschäftsausstattung, denselben Serviceleistungen etc. Die Läden selbst sollten überall mit Wiedererkennungswert eingerichtet sein, um Erfolg zu versprechen. Außerdem sind Vertriebswege über das Internet denkbar. Auch die ständige Fortbildung und Schulung von Franchisenehmern sollte in das Franchise-Konzept mit aufgenommen werden. An eine Art Forum für die Berufsangehörigen ist zu denken, um einen stetigen Wissensaustausch zu gewährleisten.
Das Aufstellen eines Gesamtkonzepts sollte einem Anwalt oder Unternehmensberater überlassen werden, der das Franchise-System ummantelt und geeignete Verträge zwischen Franchise-Geber und Franchisenehmer entwirft. In der Berufsgruppe ganzheitlich denkenden Unternehmen empfiehlt sich auch, eine Mediationsklausel in den Vertrag mit auf zunehmen. Es dürfte der Grundgesinnung der Anbieter entsprechen, auftretende Unstimmigkeiten weitestgehend harmonisch und einvernehmlich zu lösen.
Für Existenzgründungen ist weiterhin zu beachten, dass der Franchisenehmer, in diesem Fall das Kosmetikstudio, in vielen Franchisebedingungen teilweise geknebelt wird, sich also Vertragsbedingungen unterwerfen muss, die unternehmerische Freiheit beschneiden; beispielsweise darf man dann nur Kosmetika einer bestimmten Linie im Sortiment haben. Daher ist es anerkannte Rechtsprechung, dass der Franchisenehmer, sollte es zu Streitigkeiten kommen, dieselben Schutzrechte wie ein Verbraucher genießt. Bei der Durchsicht von Franchisebedingungen sollte man daher darauf achten, dass in den Verträgen Widerrufsrechte und ein besonderer Kündigungsschutz enthalten sind. Der Franchisenehmer soll sich nämlich alsbald aus der Geschäftsbeziehung lösen können.
Abgrenzung zum Strukturvertrieb
Nicht zu verwechseln ist das Franchise mit dem so genannten Strukturvertrieb, in dem die Kosmetikerin offiziell als freie Handelsvertreterin ihre Produkte vertreiben soll. Solche Strukturverträge sind dem Franchise nicht unähnlich, da sie dem Vertriebspartner ähnliche Pflichten auferlegen. Auch hier wird man verpflichtet, ein bestimmtes Geschäftskonzept zu übernehmen und mitzutragen. Vor Strukturvertriebsverträgen ist jedoch gerade dem Gründer abzuraten. Er soll hier andere Menschen als weitere Strukturvertriebler mit ins Boot holen und so seinen Aufstieg innerhalb der Struktur sichern. Dies geht allerdings nur bis zu einem bestimmten Verbreitungsgrad des Produkts.