Fachanwalt Medizinrecht
Wir unterstützen seit 25 Jahren Heilpraktiker, Ärzte und PatientInnen.
Fachanwalt Medizinrecht aus Leidenschaft! Die Gründerin der Kanzlei, Dr. Anette Oberhauser, hatte schon im Studium ihren Schwerpunkt auf Alternatives Medizinrecht gelegt und auch ihre Promotion darüber geschrieben.
Wir beraten Angehörige von Heilberufen, die eigene Praxis zu gründen. Wir suchen für Heilpraktiker Wege, so aussagekräftig wie möglich Werbung zu machen, ohne abgemahnt zu werden. Wir unterstützen Patienten dabei, sich im Dschungel aus schulmedizinischen Fachbegriffen zurecht zu finden und ihre Ansprüche zu kennen und durchzusetzen.
Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Was wir für Heilberufe tun:
- Beratung und Begleitung bei der Praxisgründung
- Markenrechtliche Beratung (Logoentwicklung, Markenanmeldung)
- Ausgestaltung von Verträgen und AGB
- Überprüfung der Werbetexte auf Ihrer Website im Hinblick auf das Heilmittelwerbegesetz
- Verteidigung gegen Abmahnungen (z.B. durch Abmahnvereine)
- Beratung in Bezug auf die DSGVO
- und vieles mehr
Was wir für Patienten tun:
- Unterstützung im Kontakt mit der Versicherung (Kostenübernahme)
- Prüfung von Rentenansprüchen aufgrund von Krankheit
- Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Gestaltung von Patientenverfügungen oder Verträgen.
- Prüfung von Arztrechnungen
- Inanspruchnahme der Pflegeversicherung, Unterstützung bei der Feststellung der Pflegestufe
- Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz wegen Behandlungsfehlern
- und vieles mehr