Mit welchen Anwaltsgebühren müssen Sie rechnen?

Die Kosten der Rechtsberatung und -wahrnehmung sind seit dem 01.04.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.

Auf Grund der Vielzahl der Sonderfälle ist es leider nicht möglich, sämtliche Gebührentatbestände hier im Umfang darzustellen. Gerne beantworten meine Mitarbeiter/innen und ich gerne Ihre Fragen zu den Kosten meiner Tätigkeit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich im Falle von Beratungshilfe (ein Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes für ein erstes Gespräch, wenn Sie einkommensschwach sind) ein Gespräch erst terminieren kann, wenn mir der Schein und der Eigenanteil von € 10,-  vorliegt.

Gerichtsverfahren

Für die Vertretung in Gerichtsverfahren bestimmt sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert der Sache, auch Streitwert genannt. In den Fällen, wo der Gegenstandswert nicht eindeutig feststellbar ist, setzt das Gericht den Streitwert fest. Nach der Festsetzung wird dann eine entsprechende Gebühr aus der Gebührentabelle abgelesen, wobei die Gebührenordnung nach Art und Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts auch bestimmt, ob die Gebühr in voller Höhe oder nur zum Teil entsteht.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz, dass jede Partei die Kosten für die Rechtsvertretung selbst zu tragen hat, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.

Beratungsaufträge

Gerne nehme ich auch Ihre Beratungsaufträge an. Diese rechne ich nach zeitlichem Beratungsaufwand ab. Regelmäßig veranschlage ich dafür 175,- pro Stunde (60min. zzgl. MwSt).
Bei intensiverem Bedarf und größeren Projekten mache ich Ihnen gerne ein besonderes Angebot. Bei sämtlichen Beratungsanfragen erstelle ich auf Wunsch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Kopier- und Reisekosten rechne ich nach dem RVG ab, soweit nichts anderes vereinbart. Gleiches gilt für den Ersatz der Telefon- und Portokosten. Diese werden nach RVG mit maximal € 20,- berechnet.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Oftmals übernimmt auch eine vorhandene Rechtschutzversicherung die Kosten einer Rechtsverfolgung. Bitte lassen Sie mir in diesem Fall die Angabe der Versicherung, Adresse und Policennummer zukommen. Ich frage gerne für Sie um Deckung nach.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Möglicherweise haben Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens (z.B. Hartz IV-Empfänger/in) ein Recht auf Prozesskostenhilfe. Hierzu finden Sie im Downloadbereich Informationsblätter und Formulare zum Herunterladen und Ausdrucken.

    Vereinbaren Sie einen Termin:

    Unser Sekretariat freut sich von 10-17 Uhr auf Ihren Anruf: 0911 – 46 24 966
    Oder nutzen Sie dieses Kontaktformular:

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    Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen. Ich willige ein, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben werden. Ich kann meine Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@medizinrecht-heilpraktiker.de widerrufen.
    Sofern ich der Nutzung der Daten widersprochen habe, wird die Kanzlei Dr. Oberhauser meine Daten entweder sofort löschen oder – sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – nicht mehr nutzen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sofort löschen.