Profil Rechtsanwältin Dr. Anette Oberhauser

Anwaltszulassung seit 2000
Seitdem Spezialisierung auf Medizinrecht, insbesondere alternative Heilmethoden
Fachanwältin für Medizinrecht seit 2007

Ohne Synergie von Schulmedizin und Alternativmedizin wäre ich blind.

Das ist wohl der Hauptgrund, warum ich mich für ein funktionierendes, ganzheitliches Gesundheitssystem einsetze.
In Verbindung mit meinen Kompetenzen als Rechtsanwältin ergibt sich daraus ein breites und spannendes, aber auch ungewöhnliches Aufgabengebiet.
Mit Rechtsfragen der alternativen Heilverfahren und des Gesundheitsmanagements fühle ich mich tief verbunden, und freue mich, mit Ihnen eine Lösung Ihrer Probleme erarbeiten zu können.

Bereits meine Promotion habe ich 2005 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn über alternative Heilmethoden geschrieben.

Thema war:
Die Zivilrechtliche Haftung bei der Anwendung alternativer Heilverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Heilkundebegriffs und der Lebensbewältigungshilfe, zugleich ein Vergleich der Haftung heilkundiger Berufsgruppen