
Mit Beratungsschein zum Vertrauensanwalt
Wer Rat benötigt, kann sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden: 0800 – 073 24 83
Diese kostenfreie, bundesweit einheitliche Telefonnummer steht Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinrechts-Beratungsnetzes fertigen einen Beratungsschein aus, auf dem alle wichtigen Angaben zum Ablauf zusammengefasst sind, einschließlich der Adresse des räumlich und fachlich nächstliegenden Vertrauensanwalts.
Mit dem Hinweis auf den Beratungsschein kann der Interessent einen Termin für ein Orientierungsgespräch (20-30 Minuten ohne Auswertung von Unterlagen) vereinbaren. Durch das Gespräch wird der Ratsuchende so informiert, dass er anschließend selbst die Entscheidung über sein weiteres Vorgehen treffen kann.
Grundsätzliches
Sowohl Patienten als auch Ärzte haben die Möglichkeit, sich ohne Kostenrisiko und in Wohnortnähe kompetenten Rat von den Vertrauensanwälten des Medizinrechts-Beratungsnetzes in medizinrechtlichen Fragen geben zu lassen: zur weiteren Vorgehensweise, weiteren Beratungsmöglichkeiten und zu Erfolgsaussichten in allen Bereichen der Patientenrechte. Also nicht nur im Konflikt mit dem Arzt, sondern auch bei Fragen zur Erstattung von Leistungen, Einstufung in der Pflegeversicherung und so weiter.
Die Vertrauensanwälte des Medizinrechtsanwälte e.V.
Zusammengeschlossen haben sich die Vertrauensanwälte im Medizinrechtsanwälte e. V. unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Motz. Als Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes setzt der Verein konsequent auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Rechtsanwälten, die im Medizinrecht erfahren sind und sich kontinuierlich fortbilden. Denn neben dem Fachwissen ist auch die notwendige Erfahrung der Anwälte entscheidend. Auch ich bin Vertrauensanwältin in diesem Beratungsnetz.